Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekom Profis (im folgenden "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pso vertriebsprogramme GmbH (im Folgenden "pso" genannt), Venloer Str. 47, 50672 Köln und dem Teilnehmer für das Programm "Telekom Profis" als Vermittler (im Folgenden "Teilnehmer" und/oder "Telekom Profi" genannt).
I. Vertragsparteien
- Vertragsparteien sind pso und der Teilnehmer.
- Der Teilnehmer muss nicht Kunde der Deutschen Telekom AG oder eines gemäß §§ 15 ff. AktG mit der Deutschen Telekom AG verbundenen Unternehmens (im Folgenden auch nur als "Telekom" bezeichnet) sein. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Telekom sowie Mitarbeiter von Dienstleistern der Telekom, insbesondere Mitarbeiter von mit der Vermarktung von Telekom Produkten beauftragten Dritten.
II. Zustandekommen des Vertrages
- Um Telekom Profi nach Maßgabe dieser AGB zu werden, muss der Teilnehmer gegenüber pso zunächst ein verbindliches Angebot abgeben. Ein solches Angebot gibt der Teilnehmer ab, wenn der Teilnehmer das online gestellte Teilnehmervertragsformular vollständig ausgefüllt und online versendet sowie diese AGB akzeptiert hat.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Abgabe des Angebots wahrheitsgemäß anzugeben, ob er als Privatperson oder im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit als Selbständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler Telekom Profi werden möchte und ob er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein Wechsel des Status ist möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, pso über einen Wechsel des Status unverzüglich zu informieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, seine Tätigkeit als Telekom Profi in jedem Fall ausschließlich nebenberuflich auszuüben.
- Mit der Abgabe eines Angebots an pso versichert der Teilnehmer, bislang kein Partner von pso im Rahmen des Programms Telekom Profi oder eines anderen Kooperationsprogramms der Telekom zu sein.
- Ein Telekom Profi-Vertrag nach Maßgabe dieser AGB (im Folgenden "Telekom Profi-Vertrag" genannt) zwischen dem Teilnehmer als Telekom Profi und pso kommt zustande, wenn pso den Vertragsschluss online bestätigt hat. pso behält sich vor, den Abschluss des Telekom Profi-Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gilt folgende
Widerrufsbelehrung (für den Teilnehmervertrag zwischen dem Teilnehmer und pso):
WICHTIGER HINWEIS: Diese Widerrufsbelehrung gilt nicht für den Vertragsabschluss über Dienste und Produkte der Telekom. Die hierfür erforderlichen Hinweise und Widerrufsbelehrungen finden Sie hier.-
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln, support[at]telekom-profis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An
pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln, oder support[at]telekom-profis[dot]de- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Angemeldet am (*)/Anmeldebestätigung erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_________
(*) Unzutreffendes streichen.
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III. Gegenstand des Vertragsverhältnisses
- Als Telekom Profi unterstützt der Teilnehmer pso bei der Kundengewinnung für die Telekom bzgl. ausgewählter Produkte und Dienstleistungen der Telekom als Vermittler von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen zwischen der Telekom und dem Endkunden (nachfolgend auch "Kunde" genannt).
- Der Telekom Profi darf ausschließlich Produkte und/oder Dienstleistungen aus der Liste der Produkte und/oder Dienstleistungen für das Programm Telekom Profis (im Folgenden "Provisionsliste" genannt) unter Berücksichtigung der in Ziffer IV. und IX. aufgeführten Pflichten und Obliegenheiten vermitteln. Die jeweils geltende und aktuelle Provisionsliste inklusive etwaiger sonstiger Bedingungen ist auf der Telekom-Profis-Internetseite unter dem Menüpunkt "Aktuelle Provisionen" abrufbar. pso ist berechtigt, die Provisionsliste jederzeit zu ändern, bestehende Produkte aus der Liste herauszunehmen und die Liste um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen sowie die Provisionierung von Produkten zu ändern. In der Regel wird monatlich eine neue Provisionsliste veröffentlicht. Der Telekom Profi verpflichtet sich, vor einer Vermittlung über die jeweils aktuelle Provisionsliste inklusive etwaiger dort aufgeführter sonstiger Bedingungen zu informieren. Durch seine Vermittlung erklärt sich der Telekom Profi mit der Geltung der jeweils aktuellen Provisionsliste einverstanden. pso hält auf der Telekom-Profis-Internetseite unter dem Menüpunkt "Provisionsarchiv" die in der Vergangenheit gültigen Provisionslisten unter Angabe des Geltungszeitraums und der übrigen Bedingungen zum Abruf bereit.
- pso wird den Teilnehmer über wichtige Änderungen des Programms per E-Mail benachrichtigen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein E-Mail-Konto der bei pso angegebenen E-Mail-Adresse und die Internetseite des Programms (www.telekom-profis.de) regelmäßig einzusehen und sich auf diese Weise über Veränderungen des "Telekom Profis"-Programms zu informieren.
- Inhalt des Programms "Telekom Profis" ist die Einräumung von Provisionen als Vergütung für die Vermittlung der in
der Provisionsliste aufgeführten Produkte bzw. Leistungen der Telekom, die in Sachprämien oder Bargeld eingelöst
werden können.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Zusammenarbeit zwischen pso und der Telekom ist pso berechtigt, der Telekom die Einsichtnahme in die Stammdaten des Teilnehmers sowie die von diesem getätigten Absätze und deren Status zu gewähren. - Der Telekom Profi ist damit einverstanden, dass pso oder die Telekom ihm Informationen über Vermarktungsaktionen, insbesondere das Programm Telekom Profis und Telekom Profi-Produkte per Post oder an seine aktuell bei pso angegebene E-Mail-Adresse (im Folgenden "Telekom Profi-E-Mail-Adresse" genannt) zusendet.. Der Teilnehmer ist für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind pso unverzüglich durch den Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
- Durch diesen Vertrag wird der Teilnehmer nicht verpflichtet, für pso tätig zu sein. Es steht dem Teilnehmer frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er tätig wird. Der Teilnehmer wird durch den Abschluss dieses Vertrages weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Beauftragter noch Erfüllungsgehilfe von pso oder der Telekom.
- Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen pso und dem Teilnehmer ergeben sich ausschließlich aus den Angaben bei Vertragsschluss, aus diesen AGB sowie aus der jeweils aktuellen Provisionsliste. In der Provisionsliste genannte Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.
IV. Kundengewinnung
- Der Teilnehmer wird nur persönlich als Telekom Profi auftreten. Die Einschaltung Dritter ist dem Teilnehmer nicht gestattet.
- Der Teilnehmer wird nur gegenüber potentiellen Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, tätig werden.
- Der Teilnehmer ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der pso oder der Telekom berechtigt. Er ist nicht befugt, für pso oder die Telekom Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
- Bei der Kundengewinnung ist der Teilnehmer verpflichtet,
- keine Telefonanrufe, keine Telefaxmitteilungen oder SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken einzusetzen,
- E-Mail-Werbung nur vorzunehmen, sofern ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt, welches durch den Teilnehmer nachgewiesen werden kann. Hierbei wird er die Absenderadresse und die inhaltliche Gestaltung der E-Mail nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei pso oder die Telekom,
- den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsabschluss zu nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse auszunutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck zu setzen oder in der Willensentschließung zu beeinträchtigen,
- sachlich richtig zu beraten, insbesondere keine unrichtigen, unvollständigen oder einseitigen Produktinformationen zu verwenden,
- nicht zu unsachlichen Mitteln und Methoden zu greifen,
- den Beworbenen über bestehende Widerrufsrechte unter Nennung der Kontaktdaten für die Widerrufserklärung zu informieren,
- den Beworbenen davon in Kenntnis zu setzen, dass pso dem Teilnehmer im Falle der Gewinnung eines Kunden für die Telekom eine Provision gewährt,
- den Beworbenen vor Erteilung eines Auftrages ausdrücklich auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekom Produkte und Tarife hinzuweisen und diesem auf Verlangen die Möglichkeit zu verschaffen, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekom Produkte und Tarife Kenntnis zu nehmen,
- klar zum Ausdruck zu bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für pso oder die Telekom tätig ist.
- keine Vermarktung über eBay, Amazon oder anderweitige Verkaufsportale unter Nutzung von Versteigerungssystemen oder vergleichbaren Systemen sowie Online-Shops zu betreiben.
- als Unternehmer gem. § 14 BGB einem Verbraucher gem. § 13 BGB keine Produkte zu vermitteln, wenn der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen zum Vertragsabschluss bestimmt worden ist (sog. Haustürgeschäft i.S.v. § 312 BGB).
- keine Produkte in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Altenheimen) sowie auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu vermitteln.
- Der Teilnehmer ist bei allen Vermittlungsversuchen verpflichtet
- sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen von pso oder der Telekom beeinträchtigt werden könnte,
- freundlich und gepflegt aufzutreten und
- dem Kunden die jeweiligen Vertragsunterlagen vollständig zu überreichen.
- sofern er Werbemittel zur Kundengewinnung einsetzt, ausschließlich die von der Telekom oder pso hergestellten und zur Verfügung gestellten aktuellsten Werbemittel einzusetzen sowie die Werbemittel nicht zu verändern bzw. eigene Marktkommunikationsmaßnahmen zu entwickeln, in denen Produkte der Telekom dargestellt werden.
- dem Kunden die folgenden Umstände des Vertragsschlusses bewusst zu machen:
- Der Vertrag über die Dienste und/ oder Produkte kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Telekom bzw. dem von der Telekom repräsentierten Unternehmen zustande;
- Der Vertrag über die Dienste und/ oder Produkte kommt nicht am Ort der Vermittlung durch den Telekom Profi zustande.
- Der Vertrag über die Dienste und/ oder Produkte unterliegt den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung der Telekom bzw. des von der Telekom repräsentierten Unternehmens und den Telekom- Datenschutzhinweisen.
- Das Versenden von E-Mailings und Newslettern mit dem Absender pso oder Telekom ist untersagt.
- Eine unmittelbare telefonische Kontaktaufnahme in Zusammenhang mit eigenen Fragen des Telekom Profis an den Kunden ist nicht zulässig, jedoch kann der Telekom Profi dem Endkunden die Callback- oder Inbound-Service-Möglichkeiten schriftlich vorschlagen, um die Fragen hinreichend klären zu können. Darüber hinaus hat der Telekom Profi die Möglichkeit, den Endkunden zu unmittelbaren Fragen seiner Bestellung, jedoch nicht zu Werbezwecken, schriftlich - auch per E-Mail - zu kontaktieren.
- Im Übrigen ist der Teilnehmer verpflichtet, alle geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.
- pso behält sich vor, die Einhaltung der Pflichten des Teilnehmers zu überprüfen, z.B. mittels Durchführung von Quality Calls.
V. Werbematerialien, Vertragsunterlagen und Telekom Profi Shop
- Im Rahmen der Kundengewinnung wird der Teilnehmer ausschließlich die ihm von pso überlassenen aktuellsten Werbematerialien und Vertragsunterlagen im Original (nachfolgend "Telekom-Unterlagen" genannt) verwenden. Veränderungen hieran oder eine Reproduktion sind untersagt.
- Der Teilnehmer wird bei der Vermittlung unter Verwendung des Auftragsvordrucks ausschließlich einen von pso freigegebenen aktuell gültigen Auftragsvordruck verwenden und diesen vom Kunden unterschreiben lassen. Der Telekom Profi händigt dem Kunden das Original des unterzeichneten Auftrags aus und behält eine Abschrift bei sich. Er übersendet diese Abschrift unverzüglich per Fax an pso zur Auftragseingabe. Der Telekom Profi ist nicht berechtigt, Auftragskopien vorzuhalten. Der Teilnehmer ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch pso verpflichtet, die Auftragskopie umgehend datenschutzgerecht zu vernichten.
- Der Teilnehmer wird den Telekom Profi Shop (siehe Ziffer VI. 2) und die ihm darüber zugänglichen Informationen ausschließlich für die Kundengewinnung im Rahmen des Programms Telekom Profis und gemäß der Anwenderdokumentation verwenden.
- Eine Verwendung von Telekom-Unterlagen oder des Telekom Profi Shop (siehe Ziffer VI. 2) zu anderen Zwecken als zur Kundengewinnung nach Maßgabe dieser AGB sowie die sonstige Benutzung von Firma, Marken, Logos oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen von pso oder der Telekom ist untersagt.
- Telekom-Unterlagen oder sonstige Gegenstände, die pso dem Teilnehmer zur Kundengewinnung überlässt, bleiben im Eigentum der Telekom. pso oder die Telekom können jederzeit deren Herausgabe verlangen. Sofern pso dem Teilnehmer neue Telekom-Unterlagen zur Verfügung stellt um damit alte Telekom-Unterlagen zu ersetzen, hat der Telekom Profi die entsprechenden alten Telekom-Unterlagen unverzüglich zu vernichten oder, sofern pso oder die Telekom dies verlangt, an pso oder die Telekom herauszugeben sowie ausschließlich die aktuellen Telekom-Unterlagen zu verwenden.
- Falls der Telekom Profi-Vertrag beendet wird, hat der Teilnehmer sämtliche, sich noch in seinem Besitz befindlichen Telekom-Unterlagen unverzüglich zu vernichten oder auf Verlangen von pso oder der Telekom herauszugeben.
VI. Telekom Profi Online Community
- pso gewährt den Teilnehmern im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung eines Internet-Portals (im Folgenden "Telekom Profi Online Community" genannt) mit bestimmten, nur Telekom Profis zugänglichen Online-Diensten (im Folgenden "Telekom Profi-Services" genannt). pso behält sich das Recht vor, jederzeit die Funktionalitäten des Telekom Profi-Services zu ändern.
- pso ermöglicht es dem Telekom Profi im Rahmen eines Telekom Profi-Services unter anderem, einen Telekom Profi Shop zu implementieren. pso stellt dem Telekom Profi zu diesen Zwecken innerhalb der Telekom Profi Online Community eine vorgefertigte Telekom Profi Shop-Website (im Folgenden "Telekom Profi Shop" genannt) zur Verfügung. Über den Telekom Profi Shop kann der vom Telekom Profi geworbene Kunde selbst im Telekom Profi Shop seinen Produktwunsch eingeben; alternativ kann der Telekom Profi dies im Auftrag des Kunden auch für diesen vornehmen. pso behält sich vor, den Telekom Profi Shop jederzeit zu ändern, insbesondere, jederzeit Produkte hinzuzufügen, zu entfernen oder anders zu präsentieren.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine Benutzernamen/Shopnamen zu wählen, die die Rechte - insbesondere Markenrechte - von pso, der Telekom oder sonstigen Dritter verletzen. Dies gilt auch für solche Benutzernamen/Shopnamen, die für pso, die Telekom oder sonstige Dritte rufschädigend sind.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Umsetzung des Telekom Profi Shops folgende Grundsätze einzuhalten:
- Für den Kunden muss klar erkennbar sein, dass er sich nicht auf Webseiten von pso oder der Telekom befindet.
- Für die Website, auf der der Telekom Profi den Telekom Profi Shop einbindet, gilt, dass die Reservierung/und oder Nutzung von Domains unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von der Telekom, pso oder Dritten geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, untersagt ist. Die Website muss zudem über eine vollständige, leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen.
- Eine Vermarktung des Telekom Profi Shops über eBay, Amazon oder anderweitige Verkaufsportale unter Nutzung von Versteigerungssystemen oder vergleichbaren Systemen sowie Online-Shops, die Nutzung von Keyword- und Suchmaschinenmarketing und/oder der Einsatz von Display URL unter Nutzung von Logos, Warenzeichen und Kennzeichen von pso oder der Telekom ist ausdrücklich untersagt.
- pso stellt dem Telekom Profi nach Auftragsübermittlung umgehend eine Auftragsbestätigung mit allen abrechnungsrelevanten Informationen in seinem persönlichen Bereich der Telekom Profi Services zur Verfügung. Der Telekom Profi hat danach alle Kundendaten, die den bestätigten Auftrag betreffen und ggf. bei ihm noch vorhanden sind, umgehend datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten.
VII. Vergütungspflicht der pso
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Art und Höhe der Vergütung
Der Teilnehmer erhält als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung die in der jeweils aktuellen Provisionsliste vereinbarte monetäre Provision in der Währung EURO. Soweit der Teilnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält er zusätzlich zu den in der Provisionsliste genannten Provisionen die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die eine Provision auslösenden Vertragsabschlüsse sind in der jeweils aktuellen Provisionsliste abschließend aufgelistet. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung des geworbenen Kunden geltende Provisionsliste.
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Fälligkeit
- Die Vergütung wird nach erfolgreicher Vermittlung eines Kunden fällig, wenn sich die erfolgreiche Vermittlung auf einen eine Provision auslösenden Vertragsabschluss bezieht.
- Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn ein Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden zustande kommt und der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab Bestellung des geworbenen Kunden aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, durch die Telekom oder den Kunden gekündigt oder aus anderen Gründen beendet bzw. aufgelöst wird.
- Wird in dem Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden ein Datum für die Bereitstellung der Leistung durch die Telekom vereinbart, liegt eine erfolgreiche Vermittlung vor, wenn der Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden zustande kommt und der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab dem vereinbarten Bereitstellungsdatum aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, durch die Telekom oder den Kunden gekündigt oder aus anderen Gründen beendet bzw. aufgelöst wird.
- Die Anmeldung eines Kunden bei der Telekom erfolgt nachdem ein Kunde eine Erklärung abgegeben hat, einen Vertrag über ein Produkt bzw. eine Leistung der Telekom aus der Provisionsliste mit der Telekom schließen zu wollen,
- durch direkte Eingabe der Kundendaten in den Telekom Profi Shop durch den Telekom Profi oder
- durch den Kunden selbst durch Anmeldung im Telekom Profi Shop des Telekom Profis oder
- durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Auftragsvordrucks sowie Übermittlung durch den Telekom Profi per Telefax an pso.
- Die Anmeldung von Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss mit dem Kunden dar, sondern lediglich die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen zwischen der Telekom und dem Kunden. Die Telekom behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag über ein Produkt bzw. eine Leistung aus der Provisionsliste kommt ausschließlich zwischen der Telekom und dem Kunden unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Produkte bzw. Leistungen der Telekom zustande.
- Eine vergütungspflichtige Vermittlung im Sinne von dieser Ziffer VII. liegt außerdem nur vor, wenn
- die Anmeldung des Kunden unter Beachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, insbesondere aus den Ziffern IV. und IX., zustande gekommen ist und
- der Vertragsabschluss mit dem Kunden ausschließlich über den Teilnehmer erfolgt ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn der Kunde sich nach der Anmeldung durch/mit den/dem Teilnehmer direkt an die Telekom wendet und hierdurch der Vertragsabschluss zustande kommt.
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Provisionsgutschrift
Die Gutschrift der Provision erfolgt bereits vor Fälligkeit innerhalb von 10 Wochen nach der Bestellung des vermittelten Kunden auf das Provisionskonto des Teilnehmers in der "Telekom Profi Online Community" (nachfolgend "Teilnehmerkonto"). Sollten sich bei der Bearbeitung der Bestellung durch den Kunden Unklarheiten ergeben, die vor Vertragsabschluss eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfordern, verlängert sich die Gutschrift um weitere 6 Wochen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Gutschrift der Provision vor Fälligkeit besteht nicht.
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Rückbuchungsrecht
Sollten dem Teilnehmer Provisionen bereits gutgeschrieben worden sein, obwohl sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Fälligkeit nicht vorgelegen haben (vgl. Ziff. VII. 2.), hat pso das Recht, eine Rückbuchung der jeweiligen Provision vorzunehmen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die Rückbuchung zu einem negativen Saldo des Teilnehmerkontos führt. Solche Negativsalden sind durch den Teilnehmer auf entsprechende Aufforderung von pso auszugleichen. pso behält sich die Aufrechnung mit rückzubuchenden Provisionen gegen Ansprüche auf Provisionsgutschriften vor.
VIII. Teilnehmerkonto
- Die Provisionsgutschriften auf dem Teilnehmerkonto, die Verwaltung und die Ausschüttung der Provisionen erfolgt durch pso.
- Pro Teilnehmer kann/darf nur ein Teilnehmerkonto eröffnet werden.
- Zur technischen Abwicklung erhält der Teilnehmer einen passwortgeschützten Zugang zu einem personalisierten Kontobereich in der "Telekom Profi Online Community". Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, ein sicheres Passwort zu wählen und dadurch den Missbrauch durch Dritte zu vermeiden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dieses Passwort gegenüber dritten Personen geheim zu halten. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
- Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von dem Passwort erlangt hat, muss der Teilnehmer dies pso unverzüglich schriftlich anzeigen. Für Schäden, die nach dieser Anzeige durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Teilnehmer nicht.
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Im Falle eines Verdachts auf einen Missbrauch oder eine Pflichtverletzung ist pso berechtigt, den Teilnehmer unverzüglich bis zur gesicherten Aufklärung für die weitere Vermittlung zu sperren. pso wird den Teilnehmer über die Sperrung informieren und ihm eine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei Missbrauchsverdacht zur Aufklärung der Angelegenheit sämtliche seiner Teilnehmerdaten an die Telekom oder eine mit der Telekom iSd § 15 AktG verbundenes Unternehmen weitergegeben werden dürfen. -
Sammeln von Provisionen, Verjährung
- Neben der Provisionierung für die Vermittlung von Produkten bzw. Leistungen aus der Provisionsliste können dem Teilnehmer Provisionen oder Prämien auch für die Vermittlung anderer umsatzabhängiger Produkte bzw. Leistungen, aber auch für umsatzunabhängige Gegenleistungen wie z. B. bei Gewinnspielen oder für die Teilnahme an Kundenbefragungen gewährt werden.
- Gutgeschriebene Provisionen können storniert werden, wenn der Teilnehmer gegen diese AGB - insbesondere die Pflichten und Obliegenheiten aus den Ziffern IV. und IX. - verstoßen hat, die Voraussetzungen für die Gutschrift nach diesen AGB entfallen sind, eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Teilnehmers vorliegt. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Provisionen bzw. Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Vergütungsvoraussetzungen, nicht gewährt werden würden.
- Der Teilnehmer kann jederzeit - nach entsprechender Legitimation - online (siehe Ziff. VIII 3.) den detaillierten Stand seines Teilnehmerkontos abfragen. Maßgeblich für die Höhe des aktuellen Teilnehmerkontostandes ist ausschließlich diese Auskunft. Zusätzlich werden die Teilnehmer über den Kontostand per E-Mail oder in der sonst von ihnen gewählten Weise regelmäßig informiert. Irrtümer und technische Fehler bleiben vorbehalten.
- Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Teilnehmerkontos müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung schriftlich bei pso bzw. der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend gemacht werden. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt der ausgewiesene Kontostand als genehmigt. Hierauf wird in den Kontostandsmitteilungen hingewiesen.
- Mit der Gutschrift der Provision auf dem Teilnehmerkonto erwirbt der Teilnehmer gegen pso einen Anspruch auf Ausschüttung (siehe Ziffer VIII. 6.). Der Anspruch auf Ausschüttung unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.
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Ausschüttung der Provisionen
- Die Ausschüttung der Provisionen wird bei pso beauftragt und kann ausschließlich durch Anweisung des Teilnehmers über die Telekom Profi Online Community erfolgen und zwar ausschließlich durch Gewährung einer vom Teilnehmer über den Prämienshop der "Telekom Profi Online Community" auszuwählenden Sachprämie oder eines Gutscheins sowie Auszahlung in Bargeld durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer in der "Telekom Profi Online Community" anzugebenden Bankkonto im Inland.
- Die Ausschüttung der Provisionen erfolgt nach dem jeweiligen Gutschriftzeitpunkt, das heißt, die zuerst gutgeschriebenen Provisionen werden zuerst ausgeschüttet.
- Die Barauszahlung erfolgt erst ab einem Mindestteilnehmerkontostand von 10,00 EURO.
- Der Teilnehmer kann die gutgeschriebenen Provisionen im Prämienshop der "Telekom Profi Online Community" zum Erwerb von Sachprämien und Gutscheinen verwenden, sobald das Teilnehmerkonto den für die jeweilige Prämie erforderlichen Betrag aufweist. Soweit dies im Prämienshop festgelegt wird, können Prämien zuzüglich einer festen Zuzahlung in Euro erworben werden. Die Prämien können nur zu den im Prämienshop mitgeteilten Bedingungen und Konditionen (insbesondere die "AGB Prämienshop") sowie zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen erworben werden.
IX. Datenschutz
- Der Teilnehmer darf personenbezogene Daten von Kunden nur nach Maßgabe dieser AGB erheben, verarbeiten und nutzen.
- Der Teilnehmer wird den Kunden vor Erhebung der erforderlichen Daten mitteilen, dass
- dies für die pso und die Telekom geschieht und den Kunden hierbei über seine Identität sowie die Identität der pso und der Telekom unterrichten,
- die Daten zum Zwecke des Vertragsschlusses über Telekom Produkte erhoben werden,
- er die Daten über den passwortgeschützten, internetbasierten Zugang der "Telekom Profi Online Community" oder per Telefax an pso übermitteln wird und
- die allgemeinen und produktspezifischen Hinweise zum Datenschutz über die Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Telekom unter www.telekom.de/datenschutzhinweise und von congstar unter www.congstar.de/datenschutz/ zu finden sind. Zudem wird der Teilnehmer dem Kunden diese Datenschutzhinweise vorlegen und auf Wunsch überlassen. Im Auftragsformular muss der Kunde bzw. der Teilnehmer dementsprechend bestätigen, dass der Kunde die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen konnte.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm bei seiner Teilnahme am Programm "Telekom Profis" bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden.
- Die Pflicht zur vertraulichen Handhabung der Daten gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
- Der Teilnehmer sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nebst Anlage zu, sofern das angestrebte Schutzziel im angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.
- Im Falle von Ansprüchen Betroffener gegen die pso oder die Telekom wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen übernimmt der Teilnehmer die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, soweit personenbezogene Daten des Betroffenen vom Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme am Programm "Telekom Profis" erhoben, verarbeitet und/oder genutzt wurden.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
- Die Information zum Datenschutz über die Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von pso sind unter www.telekom-profis.de/datenschutz zu finden.
X. Haftung und Freistellung
Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte pso von der Telekom oder von Dritten in Anspruch genommen werden, die Ansprüche geltend machen, die auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers beruhen, die eine Verletzung der Bestimmungen dieser AGB, insbesondere der Regelungen in Ziffern IV., oder IX. darstellen würden, wird der Teilnehmer pso von diesen Ansprüchen freistellen, pso bei der Rechtsverteidigung (zu der pso berechtigt, aber nicht verpflichtet ist) die notwendige Unterstützung bieten und die notwendigen Kosten der externen Rechtsverteidigung für pso übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass pso den Teilnehmer über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Teilnehmer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem pso selbst ein Mitverschulden trifft.
-
pso
- Gerät pso durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug, ist die Leistung unmöglich geworden oder hat pso eine nichtwesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, haftet pso für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
- Vorstehende Haftungsbegrenzung für pso gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
XI. Kündigung, Übertragbarkeit
- Dieses Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Jede Vertragspartei hat das Recht, den Teilnehmervertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Bei einer Kündigung seitens pso werden ab einem Gegenwert von €10,- alle auf dem Teilnehmerkonto gutgeschriebenen Provisionen durch Barauszahlung an den Teilnehmer ausgeschüttet, ansonsten verfallen sie.
- Findet auf dem Teilnehmerkonto länger als 48 Monate keine Bewegung (Gutschriften, Ausschüttung etc.) statt, behält sich pso vor, das Konto aufzulösen. Der Teilnehmer wird vor einer Auflösung des Kontos per E-Mail benachrichtigt.
- pso behält sich das Recht vor, das Programm "Telekom Profis" unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung von "Telekom Profis" durch pso bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund, der die pso zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere im Falle einer schuldhaften Verletzung des Teilnehmers gegen die ihm nach den Ziffern IV. und IX. obliegenden Pflichten vor, wenn zusätzlich die übrigen Voraussetzungen von § 314 BGB erfüllt sind.
-
Zusätzlich zu einer Kündigung kann pso nach billigem Ermessen den Teilnehmer von zukünftigen Vertragsschlüssen im Rahmen des Programms "Telekom Profis" oder ähnlicher Programme ausdrücklich ausschließen. pso wird den Teilnehmer von solchen Programmen ausschließen, wenn der Teilnehmer
- Werbematerialien und Vertragsunterlagen entgegen den Regelungen der Ziffer IV. verwendet,
- wiederholt und/oder in nachhaltiger Weise gegen seine Pflichten gemäß den Ziffern IV., V. oder IX. verstößt
- oder eine sonstige Pflichtverletzung begeht, welche eine zukünftige Kooperation pso unzumutbar erscheinen lassen muss.
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Eine fristlose außerordentliche Kündigung des Teilnehmers durch pso ist insbesondere im Falle eines Missbrauchs durch den Teilnehmer zulässig. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Provisionen bzw. Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Vergütungsvoraussetzungen, nicht gewährt werden würden. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Teilnehmer bereits ausgeschlossen wurde und sich unter sich unter Angabe abweichender Teilnehmerdaten zur Umgehung des Ausschlusses erneut anmeldet, obwohl dem Grunde nach Teilnehmeridentität besteht.
Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, behält sich pso eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit vor. pso ist bei bestätigtem Missbrauch berechtigt, die entstehenden Kosten, Aufwendung und Schäden mit dem Provisionsguthaben des Teilnehmers zu verrechnen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch von pso gegen den Teilnehmer bleibt unberührt.
- Eine Übertragung der aus dem Vertragsverhältnis zwischen pso und dem Teilnehmer resultierenden Rechte und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 149, D-53227 Bonn und/oder die congstar GmbH, Bayenwerft 12-14, 50678 Köln ist ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig.
- Eine Übertragung der aus dem Vertragsverhältnis zwischen pso und dem Teilnehmer resultierenden Rechte und Pflichten an Dritte ist ebenfalls ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Macht pso von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, können Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Etwaige im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung vorhandene gutgeschriebene Provisionen werden abweichend von Ziffer XI. 2. in bar ausgezahlt, auch wenn der Kontostand 10,00 EUR unterschreitet. Den Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, steht ein außerordentliches Kündigungsrecht nur zu, wenn der Wechsel des Vertragspartners berechtigte Interessen des Teilnehmers beeinträchtigt.
XII. Änderungungsvorbehalte
- pso ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird pso dem Teilnehmer per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Teilnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Teilnehmer dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
- Sofern sich die AGB-Änderung gem. vorstehender Ziff. 1 auf die versprochenen Leistungen des Vertragsverhältnisses bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von pso für den Teilnehmer zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern sich pso in diesen AGB die jederzeitige einseitige Änderung einer Leistung vorbehält.
- Durch die weitere Nutzung des Programms nach einer Änderung, insbesondere durch eine getätigte Vermittlung, erklärt der Telekom Profi sein Einverständnis mit den jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB, derzeit abrufbar unter http://www.telekom-profis.de/agb.html
XIII. Sonstige Bestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts im EGBGB und des UN-Kaufrechts.
- Diese AGB stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.
- Ist eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Stand: 08.04.2019